|
-
|
Der Auftrag der Kindertagesstätte ergibt sich aus dem Kindertagesstättengesetz von Rheinland-Pfalz.
|
|
-
|
Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sind die Grundlage für unsere pädagogische Arbeit.
|
|
-
|
Die Kindertagesstätte ist eine Erziehungs- und Bildungseinrichtung für Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
|
|
-
|
Sie ist familienergänzend, soll die Gesamtentwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit und
Eigenverantwortlichkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen.
|
|
-
|
Das Kind soll ganzheitlich gefördert werden. Durch gezielte Hilfen und Bildungsangebote sollen alle Kinder die gleichen
Entwicklungschancen in Bezug auf ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten erhalten.
|
|
-
|
Entwicklungsförderung in diesem Sinne beinhaltet die aktive Beteiligung des Kindes an der Gestaltung des pädagogischen
Alltags und bietet ihm die Möglichkeit zur Selbsterfahrung.
|